Wer seine Steuerlast noch heuer senken will, sollte den Investitionsfreibetrag (IFB) und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge behalten. Für beide Steuersparmöglichkeiten müssen Sie investieren.
IFB bis Ende 2026 erhöht
Der Investitionsfreibetrag beträgt vorübergehend 20 % (IFB) bzw. 22 % (Öko-IFB). Diese befristete Begünstigung endet am 31.12.2026. Für Investitionen ab Jänner 2027 gelten wieder die regulären Freibeträge von 10 % (IFB) bzw. 15 % (Öko-IFB).
Kein GFB für Wertpapierinvestitionen ab 2027
Der Ankauf begünstigter Wertpapiere war bisher insbesondere für Freiberufler und Dienstleistungsunternehmen eine einfache Möglichkeit, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag auszuschöpfen. Diese Möglichkeit fällt für die Jahre 2027-2029 weg.
Öko-Investitionen
Für den erhöhten Öko-IFB sind Investitionen in z. B. E-Autos, Fahrräder oder Photovoltaik-Anlagen möglich. Auch Investitionen, für die eine Umweltförderung der Kommunalkredit, nach dem Umweltförderungsgesetz oder nach dem Klima- und Energiefondsgesetz gewährt wird, zählen dazu.
Rechtzeitig ordern
Für den IFB und den inv. GFB muss das Wirtschaftsgut übergeben worden sein (Verfügungsmacht). Eine bloße Bestellung reicht nicht aus. Denken Sie auch bei der Wertpapierorder daran, dass die Wertpapiere bis 31.12. auf dem Depot liegen müssen.
Haben Sie Fragen dazu?
Wir helfen Ihnen gerne dabei.
