Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 verschärft die Spielregeln bei Sozialabgaben ab 1.1.2026 deutlich – mit spürbaren Folgen für Unternehmen in der Steiermark.
Scheinunternehmen: Dienstnehmer werden künftig rückwirkend, ab dem im Bescheid festgestellten Beginn der Scheinunternehmerschaft, von der Sozialversicherung abgemeldet. Das gilt auch für Geschäftsführermit SVS-Pflichtversicherung. Bereits bezogene Leistungen können rückgefordert werden. Empfehlung: Neue Geschäftspartner unbedingt vorab prüfen.
Auskunftspflichten: Sozialversicherungsträger dürfen bei fehlender Mitwirkung des Arbeitgebers auch Dritte – etwa Geschäftspartner oder Banken – zur Offenlegung von Unterlagen verpflichten.
Neue „Prüfungsabgabe“: Beiträge können künftig auch ohne konkrete Zuordnung geschätzt und vorgeschrieben werden. Eine bisherige Lücke bei Scheinfirmen wird damit geschlossen.
Insolvenz: Bereits entrichtete Sozialversicherungsbeiträge sind künftig weitgehend vor Anfechtung geschützt.
Bau & Leiharbeit: Die Auftraggeberhaftung wird deutlich ausgeweitet. Je nach Konstellation sind bis zu 40 % des Werklohns einzubehalten und abzuführen.
Fazit: Compliance, Dokumentation und sorgfältige Partnerprüfung sind wichtiger denn je.
