Die Regionalzeitung der Süd-Weststeiermark - Auflage: 43.000 Stück

Jüngst wurde der Rechtsanwältin Ulrike Veronik-Pongratz eine besondere fachliche Anerkennung zu teil: Sie wurde eingeladen, Anmerkungen zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) 9 Ob 120/25z zu verfassen und Praxistipps für die anwaltliche Anwendung zu geben.

 

„Es ist eine große Ehre, zu einer höchstgerichtlichen Entscheidung Stellung nehmen zu dürfen“, freut sich Rechtsanwältin Ulrike Veronik-Pongratz. Ihr Ziel ist es, komplexe Entscheidungen verständlich aufzubereiten und Juristen sowie Betroffenen eine praktische Orientierung zu bieten.

Primus

Der Erfolg sei auch ihrem engagierten Kanzleiteam zu verdanken. Auch der stetig wachsende Mandantenzulauf bestätigt den eingeschlagenen Weg der Kanzlei, weshalb weiterhin auf persönliche Beratung sowie praktikable Lösungen – von Familien- und Erbrecht bis zur Vertragsgestaltung gesetzt wird.
Ein weiterer Anlass zum Feiern: Heuer begeht Ulrike Veronik-Pongratz das zehnjährige Bestehen ihrer erfolgreichen Kanzlei. •