Zwei Anträge von FPÖ-Landesrat Hannes Amesbauer wurden bei der Kinder- und Jugendhilfereferentenkonferenz in Innsbruck einstimmig angenommen. Klares Signal für einen strengeren Kinderschutz wurde damit gesetzt.
Ein klares Signal für einen strengeren Kinderschutz ging von der Landes-Kinder- und Jugendhilfereferentenkonferenz in Innsbruck aus. Auf Initiative des steirischen Soziallandesrats Hannes Amesbauer wurden zwei Anträge der Steiermark einstimmig angenommen, die deutliche Verschärfungen im Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch vorsehen.
Besonders bemerkenswert: Noch am 23. September hatten ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne im Nationalrat gegen einen FPÖ-Antrag gestimmt, der unter anderem höhere Strafen für Kindesmissbrauch, dauerhafte Strafregistereinträge und lebenslange Tätigkeitsverbote für einschlägig verurteilte Sexualstraftäter vorsah. Nur gut zwei Wochen später wurden diese zentralen Forderungen auf Initiative der Steiermark von den zuständigen Landesreferenten einstimmig unterstützt.
„Der Schutz unserer Kinder muss über allen anderen Überlegungen stehen. Es ist ein wichtiges Signal, das sich sämtliche Bundesländer, unabhängig der Parteizugehörigkeit, auf gemeinsame Forderungen verständigt haben. Jetzt ist die Justizministerin gefordert, diesen Beschlüssen konkrete Taten folgen zu lassen“, betont Amesbauer.

FPÖ-LR Hannes Amesbauer stellt das Wohl der Kinder in den Fokus.
Deutliche Erhöhung der Strafen
Der erste steirische Antrag fordert eine deutliche Erhöhung der Mindest- und Höchststrafen für sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie für den Besitz von bildlichem Kindesmissbrauchsmaterial. Damit soll sichergestellt werden, dass schwerwiegende Übergriffe künftig entsprechend streng bestraft werden. Darüber hinaus sollen Präventionsmaßnahmen verstärkt werden, um sexuelle Gewalt gegen Minderjährige möglichst frühzeitig zu verhindern.
Zugangsbeschränkung
Der zweite Antrag zielt darauf ab, verurteilten Sexualstraftätern den erneuten Zugang zu Kindern und Jugendlichen im Betreuungsbereich dauerhaft zu verwehren. Einschlägige Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs oder des Besitzes entsprechender Missbrauchsdarstellungen sollen deshalb dauerhaft im Strafregister aufscheinen. Gleichzeitig wird ein lebenslanges Tätigkeitsverbot in der Kinder- und Jugendbetreuung gefordert.
„Wer sich an Kindern vergeht, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen. Ebenso darf es nicht möglich sein, dass einschlägig verurteilte Sexualstraftäter nach einigen Jahren wieder in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig werden können“, schließt Amesbauer. •