Wer auf eine umweltfreundliche Heizung umsteigen möchte, sollte schnell sein. Das Anmeldeportal ist ab 2. November wieder geöffnet.

Der Austausch von fossilen Heizungssystemen gegen klimafreundliche Alternativen ist stark nachgefragt. Mitunter ein Grund dafür ist das neue Rekordhoch des Gaspreises. Wer kann, schaut, dass er der Abhängigkeit entflieht.

Kesseltausch PelletsAuf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen, lohnt sich. Kesseltauschförderung holen und der Abhängigkeit entfliehen.

Mit der neu aufgelegten Kesseltauschförderung 2026 unterstützt der Bund den Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Holzzentralheizungen sowie Nah- und Fernwärme.
Die Förderung deckt oft einen erheblichen Teil der Investitionskosten der neuen Heizung ab, wodurch die Amortisationsdauer verkürzt wird und der finanzielle Aufwand für Hausbesitzer deutlich reduziert wird.

Gleich registrieren
Registrierungen und Antragstellungen sind ab 2. November 2026 möglich. Lieferungen und Leistungen werden rückwirkend ab 7. Oktober 2026 anerkannt.
Wichtig: Die Registrierung ist nur bis 31. Dezember 2026 beziehungsweise bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel möglich. Ab nächstem Jahr gilt die Förderung „Kesseltausch 2027“.

Schieben Sie mit den Installateuren der Region der fossilen Abhängigkeit den Riegel vor

Sie heizen noch mit Öl oder Gas? Dann wird es jetzt Zeit, umzusteigen. Gleich Antrag einreichen und Bares vom Bund holen.

Der Österreichische Biomasse-Verband begrüßt die Wiederaufnahme der Kesseltauschförderung durch den Bund.
Eine Antragstellung über das Online-Portal ist ab 2. November möglich. Heuer bereits gestellte Anträge, die aufgrund der frühzeitigen Förderschließung nicht zum Zug gekommen sind, können ab dem 2. November wieder berücksichtigt werden. Wenn die Förderwerber die Umsetzung rechtzeitig schaffen, wird die Kesseltauschprämie heuer noch ausbezahlt. Für die Förderung des Kesseltauschs stehen in dieser Förderperiode rund 180 Mio. Euro zur Verfügung.

Förderhöhen:
Die Kesseltauschförderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss gewährt:
Nah-/Fernwärme: bis zu 4.000 Euro
Wärmepumpe: bis zu 5.000 Euro
Holzzentralheizung: bis zu 6.000 Euro
Bonus thermische Solaranlage: + 2.500 Euro
Bonus Tiefen- oder Brunnenbohrung: + 5.000 Euro

Die ebenfalls bereits beschlossene Kesseltauschförderung 2027 entspricht in der Höhe der Neuauflage von 2026. Darüber hinaus ist eine soziale Zusatzförderung für förderungswürdige Haushalte vorgesehen.

Technische Anforderungen
Die neue Heizungsanlage muss von einem Fachbetrieb fach- und normgerecht installiert werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Außerdem müssen die jeweiligen technischen Förderkriterien erfüllt werden.

Für Nah- und Fernwärmeanschlüsse gilt:
• Gefördert werden klimafreundliche Nah- bzw. Fernwärmeanschlüsse, bei denen mindestens 50 % der Energie aus erneuerbaren Quellen oder mindestens 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen.
• Ebenfalls förderfähig sind hocheffiziente Nah- bzw. Fernwärmeanschlüsse, bei denen mindestens 90 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, sonstiger Abwärme oder einer Kombination dieser Quellen stammen.

Kesseltausch WwarmepumpeJetzt ist die richtige Zeit, dem Öltank „Adieu“ zu sagen.

Für Holzzentralheizungen (Pellets, Hackgut, Stückholz) gilt:
• Die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ37 (2025) müssen im Volllastbetrieb eingehalten werden.
• Der Kesselwirkungsgrad muss mindestens 85 % betragen.
• Die Anlage muss auf der Liste der förderungsfähigen Holzheizungen geführt werden.
• Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind nur Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW förderfähig.
• Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- bzw. Fernwärmenetz nicht möglich ist.

Für Wärmepumpen gilt:
• Die Wärmepumpe muss die Kriterien des EHPA-Gütesiegels erfüllen und von einer unabhängigen Prüfstelle bestätigt sein.
• Das verwendete Kältemittel darf einen GWP-Wert von 750 nicht überschreiten.
• Bei Wärmepumpen mit einem GWP-Wert über 150 reduziert sich die Förderung um 20 %.
• Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf 55 °C nicht überschreiten.
• Die Anlage muss auf der Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen geführt werden.
• Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen mit einer Leistung von weniger als 100 kW förderfähig.
• Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- bzw. Fernwärmenetz nicht zumutbar ist.

Zuschläge:
• Thermische Solaranlage: mind. 6-m²-Bruttokollektorfläche, zertifiziert nach „Solar Keymark“, Austria Solar oder Umweltzeichen.
• Tiefenbohrung / Brunnen: neu errichtet und in Kombination mit einer zentralen Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe.

Achtung:
Bei beiden Förderungen müssen alle bestehenden fossilen Heizungen dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Tanks sind fachgerecht zu entsorgen oder, falls dies nicht möglich ist, zu reinigen und zu verplomben. Für die Registrierung bzw. Antragstellung ist außerdem ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich.
Unverbindlich anfragen
Die Installationsbetriebe und Wärme-Profis der Region unterstützen Sie gerne und freuen sich auf Ihre unverbindliche Anfrage. •

Diese Fristen gelten:

Neuauflage Kesseltausch 2026:
Förderfähig sind Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026.
Registrierung ab 2. November 2026 möglich.
Registrierung bis spätestens 31. Dezember 2026 bzw. bis zur Ausschöpfung der Mittel.
Nach der Registrierung bleiben neun Monate für Umsetzung und Antragstellung.

Kesseltausch 2027:
Antragstellungen sind ab 4. Jänner 2027 möglich.
Anträge können bis 31. Dezember 2027 bzw. bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel eingebracht werden.
Förderfähig sind nur Leistungen, die nach der Antragstellung beauftragt und umgesetzt werden.

Unternehmen der Region:

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